Wirtschaftsrecht für Unternehmen |
ARBEITSRECHT FÜR UNTERNEHMEN |
Immobilienrecht für Unternehmen |
Als Arbeitgeber dürfen Unternehmen weitgehende eigene arbeitsvertragliche Vereinbarungen entwickeln, solange die Kernbereiche der gesetzlichen Arbeitnehmer-Schutzrechte unangetastet bleiben. Dabei und auch bei arbeitsrechtlichen Einzelmaßnahmen unterstützen wir Sie gerne, zum Beispiel in folgenden Angelegenheiten:
- Gestaltung von Arbeitsverträgen (für die Einführung eines unternehmerischen Standards oder auch entsprechend konkreter, individueller Anforderungen, gerne verbunden mit einer arbeitsrechtlichen Schulung)
- Gestaltung von Anstellungsverträgen mit leitenden Angestellten (Geschäftsführer, Prokuristen)
- Gestaltung spezieller Regelungen, z.B. für Kfz-Überlassung, Arbeitszeitkonten, Datenschutz
- Entwicklung von Zielvereinbarungen für Unternehmens-, Team- oder Individual-Ziele
- Gestaltung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleichen oder Sozialplänen
- Unterstützung bei arbeitsrechtlichen Sonder-Situationen, z.B. Altersteilzeit, Elternzeit, Erstattung von Lohnfortzahlung wegen Krankheit, Mutterschutz oder wegen des Urlaubskassenverfahrens ausgewählter Handwerksbranchen
- Unterstützung bei arbeitsrechtlichen Einzelmaßnahmen, z.B. Abmahnung, Kündigung (mit ordentlicher Frist, fristlos oder als Änderungskündigung), Aufhebungsvertrag, Zeugnis
- Unterstützung bei betrieblichen Umstrukturierungen, z.B. Betriebsverlagerung oder Betriebsübergang
- Inhouse-Schulungen zu arbeitsrechtlichen Grundlagen oder Einzelthemen
Ihr Ansprechpartner
RA´in Alexandra Schriefers