Warum wir unsere Kanzlei anwaltsKONTOR nannten?

 

Handelskontore im ursprünglichen Sinne waren Bündnisse.
Sie boten Schutz, gewährleisteten Zusammenarbeit und Zusammenhalt.

Handelspartner sicherten im Rahmen eines Kontors ihre nachhaltige, ergiebige
unternehmerische Tätigkeit durch gemeinsam vereinbarte Regularien.

Von Handelskontoren wurden die Interessen ihrer Mitglieder gewahrt
und nach außen vertreten.
 

In diesem Sinne arbeiten wir für Sie.

 

Mit der Zusammenführung unserer Fachkenntnisse bieten wir unseren Mandanten umfassenden Schutz in den Bereichen | Wirtschaftsrecht | Arbeitsrecht | Immobilienrecht. Ergänzt durch die Zusammenarbeit mit Spezialisten aus anderen Disziplinen bilden wir für Sie ein Bündnis.

Vertragsformulierungen besitzen keinerlei Selbstzweck. Die Gestaltung und Verhandlung von Vereinbarungen dient allein der langfristigen Wirtschaftlichkeit Ihres Vorhabens.

Gerade im Fall einer streitigen Auseinandersetzung benötigt man ein Bündnis und auch dann sind wir für unsere Mandanten da.

Dafür stehen wir gemeinsam mit unseren Mitarbeitern und allen weiteren Partnern der Sozietät anwaltsKontor Schriefers Rechtsanwälte.

RA Andreas Schriefers  

RA´in Alexandra Schriefers

RA Markus Degen