Jedes arbeitsrechtliche Mandat hat eine besondere Bedeutung,
der wir durch ständige Fortbildung und
Beschäftigung mit den Einzelheiten gerecht werden müssen.

Arbeitsverhältnisse sind Existenzgrundlage. Für Arbeitnehmer sind sie Einkommenssicherung und für Arbeitgeber Unternehmenspotenzial. Arbeitsrecht kommt damit eine besondere Bedeutung zu.

Diese spiegelt sich allerdings nur unzureichend in der Gesetzgebung wieder. So gibt es bis heute kein Gesetz, das alle Regelungen zu Arbeitsverhältnissen zusammenfasst. Der Gesetzgeber belässt sogar Normen unverändert, deren Unwirksamkeit bereits von den Gerichten festgestellt wurde. Für die rechtliche Beratung ist deswegen die Kenntnis der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte - und seit einigen Jahren auch der des Europäischen Gerichtshofes - umso bedeutender.

Neben komplizierten Rechtsfragen sind im Arbeitsrecht auch immer die Umstände des Einzelfalls zu würdigen: Arbeitsverhältnisse können sich ähneln, sie sind aber nie gleich. Details - sei es in der vertraglichen Gestaltung oder im zugrundeliegenden Sachverhalt - entscheiden darüber, wie eine arbeitsrechtliche Frage zu beurteilen ist.
 

Wir handhaben arbeitsrechtliche Mandate aus Überzeugung unter diesen Aspekten.