WIRTSCHAFTSRECHT FÜR PRIVATPERSONEN |
Arbeitsrecht für Privatpersonen |
Immobilienrecht für Privatpersonen |
Unsere wirtschaftsrechtliche Beratung für Privatpersonen erfasst alle Lebensbereiche, in denen Verträge geschlossen werden:
Sowohl bei der vorbereitenden Vertragsgestaltung als auch im Falle einer streitigen Auseinandersetzung unterstützen wir Sie - unabhängig davon, ob es sich um alltägliche oder um besondere Situationen handelt:
Bekannte Beispiele für Vertragsabschlüsse sind vor allem der Kaufvertrag, der Werkvertrag, der Mietvertrag oder der Leasingvertrag.
Auch die Stellung als Gesellschafter wird durch Verträge und Vereinbarungen geregelt. Hier bieten wir unternehmensbeteiligten Privatpersonen unsere Unterstützung bei der Gründung, während des Bestehens oder der Auflösung einer Gesellschaft an.
- Als weiteres Beispiel für besondere Vertragskonstellationen, bei denen wir Privatpersonen vertreten, sind Nachlass-Abreden zu nennen, sei es durch ein Testament - ggf. gemeinsam mit dem Ehepartner - oder durch einen Erbvertrag. Hier beraten wir sowohl bei der Erstellung der Verträge als auch wenn der Erbfall eingetreten und eine Erb-Auseinandersetzung die Folge ist.
Ihre Ansprechpartner
RA Andreas Schriefers
RA Markus Degen