WIRTSCHAFTSRECHT FÜR PRIVATPERSONEN |
Arbeitsrecht für Privatpersonen |
Immobilienrecht für Privatpersonen |
Unsere wirtschaftsrechtliche Beratung für Privatpersonen erfasst alle Lebensbereiche, in denen Verträge geschlossen werden:
Sowohl bei der vorbereitenden Vertragsgestaltung als auch im Falle einer streitigen Auseinandersetzung unterstützen wir Sie - unabhängig davon, ob es sich um alltägliche oder um besondere Situationen handelt:
- Bekannte Beispiele für Vertragsabschlüsse sind vor allem der Kaufvertrag, der Werkvertrag, der Mietvertrag oder der Leasingvertrag. 
 
- Auch die Stellung als Gesellschafter wird durch Verträge und Vereinbarungen geregelt. Hier bieten wir unternehmensbeteiligten Privatpersonen unsere Unterstützung bei der Gründung, während des Bestehens oder der Auflösung einer Gesellschaft an. 
 
- Als weiteres Beispiel für besondere Vertragskonstellationen, bei denen wir Privatpersonen vertreten, sind Nachlass-Abreden zu nennen, sei es durch ein Testament - ggf. gemeinsam mit dem Ehepartner - oder durch einen Erbvertrag. Hier beraten wir sowohl bei der Erstellung der Verträge als auch wenn der Erbfall eingetreten und eine Erb-Auseinandersetzung die Folge ist.
Ihre Ansprechpartner
RA Andreas Schriefers
RA Markus Degen
