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Wirtschaftsrecht für Unternehmen |
ARBEITSRECHT FÜR UNTERNEHMEN |
Immobilienrecht für Unternehmen |


Als Arbeitgeber dürfen Unternehmen weitgehende eigene arbeitsvertragliche Vereinbarungen entwickeln, solange die Kernbereiche der gesetzlichen Arbeitnehmer-Schutzrechte unangetastet bleiben. Dabei und auch bei arbeitsrechtlichen Einzelmaßnahmen unterstützen wir Sie gerne, zum Beispiel in folgenden Angelegenheiten:

  • Gestaltung von Arbeitsverträgen (für die Einführung eines unternehmerischen Standards oder auch entsprechend konkreter, individueller Anforderungen, gerne verbunden mit einer arbeitsrechtlichen Schulung)
  • Gestaltung von Anstellungsverträgen mit leitenden Angestellten (Geschäftsführer, Prokuristen)
  • Gestaltung spezieller Regelungen, z.B. für Kfz-Überlassung, Arbeitszeitkonten, Datenschutz
  • Entwicklung von Zielvereinbarungen für Unternehmens-, Team- oder Individual-Ziele
  • Gestaltung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleichen oder Sozialplänen
  • Unterstützung bei arbeitsrechtlichen Sonder-Situationen, z.B. Altersteilzeit, Elternzeit, Erstattung von Lohnfortzahlung wegen Krankheit, Mutterschutz oder wegen des Urlaubskassenverfahrens ausgewählter Handwerksbranchen
  • Unterstützung bei arbeitsrechtlichen Einzelmaßnahmen, z.B. Abmahnung, Kündigung (mit ordentlicher Frist, fristlos oder als Änderungskündigung), Aufhebungsvertrag,  Zeugnis
  • Unterstützung bei betrieblichen Umstrukturierungen, z.B. Betriebsverlagerung oder Betriebsübergang
  • Inhouse-Schulungen zu arbeitsrechtlichen Grundlagen oder Einzelthemen

 

Ihr Ansprechpartner
RA´in Alexandra Schriefers

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