Ob für „den einen" Vertrag oder die Erstellung von Musterverträgen:
Nur auf fundierter Rechtsgrundlage und unter Einbeziehung sowohl der persönlichen als auch der wirtschaftlichen Aspekte lassen sich Rechtssicherheit und Zukunftsfestigkeit erreichen.

Jeder schließt jeden Tag eine Vielzahl von Verträgen, und für alle Beteiligten des Wirtschaftslebens gilt dabei grundsätzliche Vertragsfreiheit. Wenn all Ihre Vorhaben reibungslos durchgeführt werden, d.h. wenn weder Ihr Vertragspartner noch andere Beteiligte, z.B. das Finanzamt, ein Registergericht oder auch die Kommunalaufsicht die getroffenen Vereinbarungen beanstanden, werden Sie im besten Fall nie einen Anwalt brauchen.

Ihre Vertragsfreiheit findet ihre Grenzen jedoch in den Gesetzen. Wegen unwirksamer Vereinbarungen können sicher geglaubte wirtschaftliche Erträge verloren gehen. Auch der Eintritt eines weitergehenden Schadens und der Verlust von Rechtspositionen sind dann möglich. Dies gilt für Kauf- und Werkverträge ebenso wie für öffentliche Zuschüsse und Beihilfen, für Gesellschaftsverträge, Vereinssatzungen, ....

Unser Angebot zur Vertragsgestaltung richtet sich an alle, die beabsichtigen, einen - aus wirtschaftlichen, persönlichen oder anderen Gründen - wesentlichen Vertrag zu schließen. Um Ihr Vorhaben abzusichern, Ihre Ziele zu verwirklichen und Konflikt-Risiken zu minimieren, begleiten wir Sie. Wenn Sie wünschen, bereits von Beginn der Konzeptions- und Verhandlungsphase an.


Wir meinen, dass ein wichtiges Vorhaben nicht allein, sondern im Zentrum eines stabilen Vertrages stehen sollte.