Wirtschaftsrecht für Privatpersonen |
ARBEITSRECHT FÜR PRIVATPERSONEN |
Immobilienrecht für Privatpersonen |
Privatpersonen kommen ganz überwiegend als Arbeitnehmer mit Arbeitsrecht in Berührung.
Soweit Privatpersonen jedoch jemanden fest anstellen, z. B. eine Haushaltshilfe oder andere geringfügige, auf 450,- Euro-Basis Beschäftigte, gelten für sie die gleichen Rechte und Pflichten wie für Unternehmen, weswegen wir auf unsere | dortigen Ausführungen verweisen.
Für Arbeitnehmer steht während des Arbeitsverhältnisses zumeist in Frage, welche Ansprüche sie haben, wobei dies die unterschiedlichsten Bereiche betreffen kann, zum Beispiel:
- Geltendmachung von Gehalt / Lohn
- Anspruch auf Überstunden-Vergütung
- Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Krankheit oder an Feiertagen
- Geltendmachung von Urlaub, ggf. auch im Wege einer Einstweiligen Verfügung
- Abwehr einer Abmahnung
- Geltendmachung von Provisionen, Umsatzbeteiligungen unter Berücksichtigung des Entgeltanspruchs während Urlaub, Krankheit, Feiertagen (z. B. bei Assistenz-Zahnärzten)
- Gestaltung oder Überprüfung eines Aufhebungsvertrages
- Abwehr einer Kündigung (mit ordentlicher Frist oder fristlos, als Änderungskündigung)
- Vertretung bei Sonderkündigungsschutz, z.B. wegen Schwangerschaft oder Schwerbehinderung
- Entwurf, Überprüfung oder Geltendmachung von Zeugnissen
- Überprüfung, Abwehr oder Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot