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Wirtschaftsrecht für Privatpersonen |
ARBEITSRECHT FÜR PRIVATPERSONEN |
Immobilienrecht für Privatpersonen |


Privatpersonen kommen ganz überwiegend als Arbeitnehmer mit Arbeitsrecht in Berührung.

Soweit Privatpersonen jedoch jemanden fest anstellen, z. B. eine Haushaltshilfe oder andere geringfügige, auf 450,- Euro-Basis Beschäftigte, gelten für sie die gleichen Rechte und Pflichten wie für Unternehmen, weswegen wir auf unsere | dortigen Ausführungen verweisen.

Für Arbeitnehmer steht während des Arbeitsverhältnisses zumeist in Frage, welche Ansprüche sie haben, wobei dies die unterschiedlichsten Bereiche betreffen kann, zum Beispiel:

  • Geltendmachung von Gehalt / Lohn
  • Anspruch auf Überstunden-Vergütung
  • Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Krankheit oder an Feiertagen
  • Geltendmachung von Urlaub, ggf. auch im Wege einer Einstweiligen Verfügung
  • Abwehr einer Abmahnung
  • Geltendmachung von Provisionen, Umsatzbeteiligungen unter Berücksichtigung des Entgeltanspruchs während Urlaub, Krankheit, Feiertagen (z. B. bei Assistenz-Zahnärzten)
  • Gestaltung oder Überprüfung eines Aufhebungsvertrages
  • Abwehr einer Kündigung (mit ordentlicher Frist oder fristlos, als Änderungskündigung)
  • Vertretung bei Sonderkündigungsschutz, z.B. wegen Schwangerschaft oder Schwerbehinderung
  • Entwurf, Überprüfung oder Geltendmachung von Zeugnissen
  • Überprüfung, Abwehr oder Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot

Für die Geltendmachung von Ansprüchen oder bei anderen Konflikten bieten wir Ihnen insbesondere in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis gerne an, Sie durch eine           | Background-Begleitung zu unterstützen.

 
 

Ihr Ansprechpartner 
RA´in Alexandra Schriefers

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