Wirtschaftsrecht für Privatpersonen |
Arbeitsrecht für Privatpersonen |
IMMOBILIENRECHT FÜR PRIVATPERSONEN |
Jede Privatperson ist rechtlich mit mindestens einer Immobilie verbunden. Für die daraus resultierenden Fragestellungen bei Abschluss, Durchführung oder Abwicklung der entsprechenden Verträge bieten wir unsere Leistungen sowohl Eigentümern als auch Mietern an:
- Für Eigentümer sind vor allem der Kauf oder Verkauf einer Immobilie maßgeblich, da hiermit zumeist hohe Werte verbunden sind, die rechtlich abgesichert sein sollten.
- Mit wesentlichen Rechtsfragen verbunden sind Verträge im Zusammenhang mit dem Bau bzw. Umbau eines Hauses. An diesem Punkt ist der Übergang zu unserem wirtschaftsrechtlichen Angebot wegen der Verträge mit Handwerkern, Architekten und Generalübernehmern fließend.
- Für Teilhaber an einer Wohnungseigentumsgemeinschaft kann es nicht nur innerhalb der Gemeinschaft zu rechtlichen Fragestellungen kommen, sondern auch gegenüber Dritten, z. B. bei Fragen der Hausverwaltung.
- Eigentümer sind außerdem regelmäßig von öffentlich-rechtlichen Auflagen, Gebühren oder Abgaben betroffen, deren Rechtmäßigkeit wir ebenfalls für Sie prüfen.
- Als Vermieter hat man in der Regel die Möglichkeit, die Vereinbarungen des Mietvertrages zu gestalten. Wegen der langfristigen Bindung und wegen der rechtlichen Komplexität empfehlen wir Vermietern, vor Vertragsabschluss in eine anwaltliche Beratung zu investieren, da gerade im Mietrecht Details den Ausschlag dafür geben, ob eine Vertragsklausel wirksam ist oder nicht.
- Für Mieter sind während des laufenden Mietverhältnisses insbesondere Fragen zu Nutzungsbeeinträchtigungen, Mieterhöhungen und Nebenkostenabrechnungen relevant.
- Bei der Beendigung eines Mietverhältnisses steht - sowohl für Vermieter als auch für Mieter - zunächst die Rechtmäßigkeit der Kündigung im Mittelpunkt. Wird das Mietverhältnis sodann abgewickelt, ergeben sich regelmäßig Fragen oder sogar Auseinandersetzungen darüber, wer für Schönheitsreparaturen zuständig ist und wann die Mietkaution zurückzugeben ist.