WIRTSCHAFTSRECHT FÜR KOMMUNEN |
Arbeitsrecht für Kommunen |
Immobilienrecht für Kommunen |
Für Kommunen, kommunale Unternehmen und private Organisationen (insbesondere in den Handlungsfeldern Stadtmarketing, Tourismus- und Wirtschaftsförderung) bieten wir eine wirtschaftsrechtliche Beratung an, die bspw. folgende Punkte umfasst:
Aspekte der Besteuerung der öffentlichen Hand
Status quo-Analyse öffentlicher Finanzierung nach EU-Beihilferecht
Auswahlentscheidungen zu Rechts- und Unternehmensformen insbesondere in den Handlungsfeldern Stadtmarketing und Tourismus
Identifikation von Betrieben gewerblicher Art (BgA)
Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen, Weihnachtsmärkte - und Sondermärkte
Veranstalterverträge im öffentlichen Raum
Sponsoringverträge
Überleitungserklärungen von Verträgen, Vermögen und Personal im Rahmen von Privatisierungen / Restrukturierungen / Rekommunalisierungen
Vertragscontrolling und Vertragsmanagement (jeweils periodisch oder anlassbezogen)
Corporate housekeeping insbesondere mit Bezug zu Gesellschafter- und Mitglieder-versammlungen
Ihr Ansprechpartner
RA Andreas Schriefers